„Inside SVV – Einblicke in das Vereinsleben“
Folge 7: Die Vorstandschaft des Hauptvereins
Laut Satzung des SV Vogtareuth e.V. ist das oberste Organ des Vereins die einmal jährlich abzuhaltende Mitgliederversammlung – oft auch als Jahreshauptversammlung bezeichnet. Die ca. 850 Mitglieder des SVV bilden zusammen „den Verein“. „Der Verein“ ist also keineswegs ein Synonym für die Vorstandschaft oder den Vereinsausschuss, auch wenn das im alltäglichen Sprachgebrauch manchmal (fälschlicherweise) so rüberkommt. Vielmehr darf und sollte sich jede Person, die als Mitglied mehr oder weniger aktiv am Vereinsleben teilnimmt, ein bisschen als SVV fühlen. Die Vorstandschaft und der Vereinsausschuss sind lediglich zwei weitere Organe im Verein, die dem obersten Organ – der Versammlung der Gemeinschaft der Mitglieder – unterstellt sind. Sie werden von der Mitgliederversammlung beauftragt, den Verein zu führen und darüber Rechenschaft abzulegen.
Womit wir beim Thema wären:
Letztlich sind es die einzelnen Vereinsmitglieder, die als Gemeinschaft für das Wohl und Wehe eines Vereins verantwortlich sind: Indem sie die Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung wahrnehmen und die Gelegenheit ergreifen, sich dort aus erster Hand zu informieren. Und vor allem, indem sie aktiv von ihrem demokratischen Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen und ihr Stimmrecht nutzen, um über die Zusammensetzung der Vorstandschaft für die kommenden zwei Jahre mitzuentscheiden. Wer sein Wahlrecht nicht nutzt, lässt sich die Chance entgehen, die Richtung des Vereins mitzubestimmen.
Eng verbunden mit den Rechten sind auch die Pflichten eines Vereinsmitglieds. Immerhin sind die Mitglieder der Vorstandschaft keine externen Personen, sondern rekrutieren sich aus dem Kollektiv aller Mitglieder. Sprich: Alle Mitglieder haben theoretisch die Möglichkeit, als Teil der Vorstandschaft den SVV zu führen und zu lenken – indem sie sich bei der Mitgliederversammlung am Mittwoch, 19. Februar 2025 zur Wahl stellen.
Mit diesem Termin wird sich einiges ändern beim SVV, da sich mehrere Mitglieder der Vorstandschaft leider nicht zur Wiederwahl stellen.
Die Karten werden also neu gemischt, wenn es um die Besetzung der Positionen geht, die unsere Vereinssatzung derzeit insgesamt für das Gremium „Vorstandschaft“ vorsieht:
- Vereinsvorsitz und stellvertretender Vereinsvorsitz (optional zweite Stellvertretung)
- Hauptkassier(in) und ständige Stellvertretung
- Schriftführung (optional Stellvertretung)
- Jugendleitung (optional Stellvertretung).
Für die Zukunft des SVV ist es unabdingbar, dass sich genügend Mitglieder finden, die sich ein Engagement in der Vorstandschaft vorstellen können und sich am 19. Februar zur Wahl stellen.
Angesprochen ist JEDES Mitglied, sich in die Vorstandschaft wählen zu lassen – je bunter die Mischung aus den verschiedenen Interessen der Mitglieder ist, umso besser kann die Vereinsführung auf die verschiedenen Bedürfnisse eingehen.
Folge 7/31. Januar 2025
Wenn ihr Interesse an einem Amt/einer Aufgabe habt, meldet euch gerne bei einem Ansprechpartner eures Vertrauens oder einfach unter sv-vogtareuth@web.de.
Konkrete Informationen zu den Aufgabenbereichen der einzelnen Positionen bekommt ihr bei der aktuellen Vorstandschaft (Kontakte unter www.sv-vogtareuth.de).
Wir freuen uns auf ein volles Sportheim am Mittwoch, 19. Februar 2025 um 19 Uhr!
Die Vorstandschaft des SVV